Projets 2021
Nutzungs- und Gestaltungskonzept Schützematt
Maître d'ouvrage
STADT BURGDORF, Baudirektion - Stadtentwicklung, Burgdorf
Planification générale et Urbaniste
urbaplan sa, Bern
Architecture du paysage
HÄNGGIBASLER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GMBH, Bern
Planification du trafic
Zeltner Ingenieure AG, Belp
Achèvement
2021
Adresse
Sägegasse, Burgdorf
Dem Gestaltungskonzept liegt eine konsolidierte Haltung zu Grunde, welche die Wichtigkeit des grünen, öffentlichen Freiraums Schützenmatte stärkt. Es bildet das Herz der Anlage für Burgdorfer*innen im Bereich der denkmalgeschützten Bauten und zeigt Verdichtungspotentiale für Nutzungen von regionaler und potenziell nationaler Bedeutung. Das Konzept stärkt den Bezug zur Unteren Altstadt und dem Schloss.
Die Stadt erarbeitete das Nutzungs- und Gestaltungskonzept in einem Workshopverfahren vom Mai 2020 bis im Januar 2021 mit dem Ziel der breit abgestützten Lösung. Es wurde, zusammen mit einem gleichbleibenden Kreis von Teilnehmenden an drei Veranstaltungen kooperativ und ergebnisoffen diskutiert. Dabei wurde engagiert geträumt, skizziert, abgewogen und verworfen. Der erste Workshop «Bestand & Ambitionen» diente zur Dokumentation der Grundlagen und ersten Formulierungen von möglichen Zukunftsbildern. Am zweiten Workshop «Vertiefung & Konsolidierung» wurden Inhalte vertieft und die erarbeitete Grundlage überprüft. Der Prozess wurde unmittelbar nach diesem Workshop in einem Forum geöffnet um die Inhalte mit einer breiteren Auswahl an Anspruchsgruppen zu diskutieren und Zwischenresultate kritisch zu hinterfragen. Der dritte Workshop «Synthese & Abhängigkeiten» diente zum Abschluss und der kritischen Reflexion der erarbeiteten Inhalte. Sämtliche Veranstaltungen wurden unter den jeweils geltenden Vorschriften und Empfehlungen betreffend der Covid-19 Pandemie organisiert und sowohl vor Ort als auch online durchgeführt.
Die Planung wurde in Sektoren konkretisiert. So wurden Projekte oder Prinzipien zur Umsetzung des Nutzungs- und Gestaltungskonzept festgehalten. Das Konzept wurde durch den Gemeinderat als verwaltungsanweisend erklärt. Retour à l'aperçu